Das weiß ich nicht einmal genau. Die First Lady geht mit auf Staatsempfänge, lädt umgekehrt mit ein und übernimmt diverse Schirmherrschaften - so war das jedenfalls bisher immer.Celtic hat geschrieben:Da die "First Lady" kein offizielles Staatsamt ist, sind alle Diskussionen, wer die "rechtmäßige" und wer die "unrechtmäßige" ist, sinnlos.
Nein.webe hat geschrieben:Und seine Amtsvereidigung hat bestimmt den Gottesschwur beinhaltet.
1von6,5Milliarden hat geschrieben:"geräuschlos" (...) angepasst wurde.
So ein Unsinn, ein diplomatisches Protokoll ist kein Gesetz. Es wurden keine Gesetze angepasst.stine hat geschrieben:Eben: Die Anpassung!
Für "die da oben" werden Gesetze angepasst!
ist davon nicht betroffen und die Beischlafpflicht wurde auch schon abgeschafft.stine hat geschrieben:Teilung der Rechte und Pflichten die eine gesetzliche Ehe ausmachen.
1von6,5Milliarden hat geschrieben:ist davon nicht betroffenstine hat geschrieben:Teilung der Rechte und Pflichten die eine gesetzliche Ehe ausmachen.
stine hat geschrieben:Klar und wie stellst du dir die Vielehe vor? Ein bisschen wie im Islam oder möchtest du gerne wie Rainer Langhans von ein paar Frauen gut versorgt werden?
stine hat geschrieben:Und "Geliebte" ist die offizielle Bezeichnung für die Nebenfrau. Ist nun mal so. Hab ich nicht erfunden.
stine hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass heute noch ein Mann in der Lage ist, mehrere Frauen zu versorgen
stine hat geschrieben:Und was die Moral betrifft: Klar lebt es sich leichter ohne sie
Hättest du verstanden was ich schrieb, würdest du das nicht so interpretieren.ganimed hat geschrieben:Wenn man Vielehe erlaubt, dann ist das für dich automatisch derart unmoralisch, dass dadurch also gleich alle Moral flöten geht?
belege dies doch endlich, statt ständig deine moralinsaure Moral zu umtänzeln.stine hat geschrieben: dass gesetzliche Gegebenheiten unbeachtet bleiben.
Siehst du, da sind wir beim Punkt: Es ist egal, mit wem Herr Gauck Bett und Tisch teilt, aber es ist nicht egal, wer hinterher den Ehrensold bekommt oder die Witwenrente. Das Amt der "First Lady" ist mit verschiedenen Öffentlichkeitsarbeiten verbunden, mit Schirmherrschaften, Staatsbanketten, usw., dass Frau Schadt ihren Beruf dafür aufgeben muss, steht außer Frage. Man wird sich dann überlegen müssen, ob Frau Schadt dafür separat entschädigt werden muss, wenn Frau Gauck ihre gesetzlichen Ansprüche nicht teilen mag.1von6,5Milliarden hat geschrieben:Solange beide Frauen freiwillig und ungenötigt damit zurechtkommen, solange ist es egal. (Frau Gauck, dass sie nicht (längerfristig) im Rampenlicht steht und Frau Schadt, dass sie keine so hübschen Ehrensold-Rente bekommen wird.)
Es gibt immer noch kein solches Amt, du magst es wiederholen so oft du willst. der Gesetzgeber wird sich hier vermutlich nicht nach dir richten.stine hat geschrieben:Das Amt der "First Lady"
Muss sie nicht. Das mit den Schirmherrschaften (der Frauenstine hat geschrieben: ist mit verschiedenen Öffentlichkeitsarbeiten verbunden, mit Schirmherrschaften, Staatsbanketten, usw.,
Müsste sie rechtlich nicht, es ist aber eher angeraten, dass sie nicht mehr als Politik-Redakteurin arbeitet.stine hat geschrieben: dass Frau Schadt ihren Beruf dafür aufgeben muss,
Nicht von Staats wegen, denn sie muss ja nichts davon machen.stine hat geschrieben: ob Frau Schadt dafür separat entschädigt werden muss,
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